
Die anhaltende Diskussion über die Änderung des Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) durch
das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) erhitzt weiter die Gemüter.
Durch die mögliche Gesetzesänderung sollen Nahrungsergänzungsmittel
sowie diätetische Lebensmittel ihren bisherigen Status als
gewöhnliches Lebensmittel verlieren und ausschließlich
nach Durchlaufen gesonderter Zulassungsverfahren auf den
Markt kommen dürfen.
Die bisherige „Verkehrsfähigkeit“ – sprich der Handel –
solcher Waren wäre somit erheblich eingeschränkt.
Für die herstellende Industrie würde dieser Umstand
einer klaren Benachteiligung gegenüber der Konkurrenz
aus der Pharmaindustrie gleichkommen.
Aufgrund vermehrter, negativer Medienberichte zum Thema
Nahrungsergänzungsmittel hat die Network-Karriere eine Reihe
von bekannten Medizinern und Wissenschaftlern die Bedeutung
von Nahrungsergänzungsmitteln erläutern lassen.
Die Network-Karriere möchte damit die vielen im Direktvertrieb
tätigen Nahrungsergänzungs-Beraterinnen und -Berater unterstützen
und mit nachvollziehbaren Argumenten versorgen.
Diese Berichte und Interviews gibt es nun in 4. Auflage
als 48-seitiges Pocket-Magazin. Wer im Network-Marketing
tätig ist und Nahrungsergänzung verkauft, sollte diese solide
und verständliche Argumentationshilfe grundsätzlich beim
Kundengespräch dabei haben.
Die Inhalte sind eine perfekte Wissensgrundlage und die
ideale und glaubwürdige Argumentation für Nahrungsergänzungsmittel.
Das Pocket-Magazin „Nahrungsergänzung-Spezial II“
unterstützt übrigens nicht nur im Produktverkauf,
sondern zeigt auch beim Sponsoring
die Bedeutung und Geschäftsmöglichkeiten mit
Nahrungsergänzungsmitteln auf.
So argumentiert und informiert man seriös
und fundiert für Nahrungsergänzungsmittel.
Bestellen Sie die Nahrungsergänzung Spezial I und II jetzt
im Network-Karriere-Shop zur Sofortlieferung.
Die Inhalte können Sie vorab im Shop anschauen.
Bitte klicken Sie hier:
Nahrungsergänzung Spezial II
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen